Mit Blick auf die nationalen Infrastrukturprojekte Gesamtsystem Bypass Luzern und Durchgangsbahnhof Luzern wollen der Kanton und die Stadt Luzern ihre Zusammenarbeit weiter vertiefen und die Entwicklung des Bahnhofumfelds eng koordinieren. Um die Grundlage für ein leistungsfähiges, sicheres und zukunftsfähiges Mobilitätssystem im Agglomerationszentrum Luzern zu schaffen, haben sie sich auf eine gemeinsame Lösung verständigt und diese in einer Vereinbarung festgehalten. Stadt und Kanton würdigen in ihrer gemeinsamen Erklärung die Bedeutung des Bypasses für die Erreichbarkeit des Raums Luzern und für die Verlagerung des übergeordneten Transitverkehrs auf den Bypass.
Die Stadt Luzern hat sich auf der Basis der verbindlich vereinbarten Sofort- und Begleitmassnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses, der öV-Zuverlässigkeit, Velosicherheit und Stadtverträglichkeit bereit erklärt, ihre Beschwerde gegen die Plangenehmigungsverfügung des Projekts Bypass Luzern zurückzuziehen.
Die Einigung zeigt, dass Sachfragen in gegenseitigem Einvernehmen und zum Nutzen aller involvierten Parteien geklärt werden können. Dies war zuvor bereits bei der gemeinsamen Lösung zwischen Bund, Kanton, und Stadt Kriens bezüglich der Siedlungsverbindungen in Kriens der Fall.