28.08.2025 | Blick in die Werkstatt III: 22. und 24. September 2025
Am Montag, 22. September 2025, und Mittwoch, 24. September 2025, gibt es weitere Einblicke in die Werkstatt zu den Teilüberdeckungen der Autobahn A2.
Der Blick in die Werkstatt findet an der Obernauerstrasse 1 im Schappe Kulturquadrat in Kriens statt.
Die städtebaulichen Vertiefungsstudien zu den Räumen Luzernerstrasse/Grosshof, Arsenal/Südpol, Schlund/Horwerstrasse sowie die Machbarkeitsstudie zur Autobahn A2 im Abschnitt Anschluss LuzernKriens bis Tunnel Schlund sind abgeschlossen. Pro Datum stehen zwei geführte Rundgänge zur Verfügung.
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Blick in die Werkstatt: Überdeckung

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Überdeckung A2 Luzern-Süd: Einladung Blick in die Werkstatt

16.11.2024 | Überdeckung A2 Luzern-Süd: Blick in die Werkstatt
Mit den im Rahmen der Testplanung entwickelten Visionen soll ein konkretes Projekt erarbeitet werden. Am Samstag, 16.11.2024, gewährten die beteiligten Architekten- und Planungsteams einen Einblick in die laufenden Arbeiten.
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Plangenehmigungsverfügung für Bypass Luzern liegt vor

02.06.2025 | UVEK erteilt Plangenehmigung
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat für das Projekt A2/A14 Gesamtsystem Bypass die Plangenehmigung verfügt. Es sieht unter anderem vor, den Transitverkehr vom lokalen Verkehr zu trennen und durch einen neuen Tunnel am Zentrum Luzerns vorbeizuführen. Die heutige Strecke der A2 zwischen Ibach und Grosshof (Sonnenbergtunnel) steht dann als Stadtautobahn für den lokalen Verkehr zur Verfügung, was wiederum zu einer Entlastung in der Stadt- und Agglomeration führt.
Im November 2016 wurde das generelle Projekt A2/A14 Gesamtsystem Bypass Luzern durch den Bundesrat genehmigt. Im Sommer 2020 wurde das Ausführungsprojekt öffentlich aufgelegt und damit das Plangenehmigungsverfahren eingeleitet. Nun liegt die Plangenehmigungsverfügung, also die Baubewilligung, für den Bypass Luzern vor.
Regierungspräsident Fabian Peter ist erfreut: «Ich bin sehr froh, dass wir im Projekt Bypass einen weiteren Meilenstein erreicht haben. Wir brauchen an dieser neuralgischen Stelle in Luzern eine Trennung von Transit- und örtlichem Verkehr auf der Autobahn. Das wird für die Strassen der Stadt Luzern und der Agglomeration eine echte Entlastung bringen. Wir hoffen, dass der Baubeginn möglichst bald erfolgen kann.»
Im Idealfall könnten die Vorarbeiten 2025 beginnen. Der mehrheitlich unterirdische Tunnelbau am Bypass kann parallel zum laufenden Betrieb ausgeführt werden und wird den Verkehr auf der Autobahn A2 kaum zusätzlich belasten.
Entlastungsprojekt Bypass Luzern
Das Nationalstrassenprojekt «A2/A14 Gesamtsystem Bypass Luzern» ist ein Schlüsselprojekt für den Bund, den Kanton und die Stadt Luzern. Es sieht einen neuen Tunnel-Bypass mit zwei Röhren und je zwei Fahrstreifen zwischen den Gebieten Ibach in Luzern Nord und Grosshof in Kriens vor. Damit kann der internationale und nationale Transitverkehr getrennt an der Stadt Luzern vorbeigeführt werden. Die heutige A2 zwischen der Verzweigung Rotsee und dem Autobahnanschluss Luzern–Kriens (Sonnenbergtunnel) wird so für den lokalen Verkehr zur Verfügung stehen und zu einer Stadtautobahn umfunktioniert. Dies wird die Strassen in der Stadt und der Agglomeration entlasten.Im Norden wird der Abschnitt der A14 ab der Verzweigung Rotsee bis Anschluss Buchrain mit je einer zusätzlichen Spur auf sechs Fahrstreifen ausgebaut. Deshalb wird der Tunnel Rathausen mit einer dritten Röhre erweitert und die Bauwerke werden an der Verzweigung Rotsee angepasst.
Zusammen mit dem Wachstumsprojekt Durchgangsbahnhof Luzern wird der Bypass zur grossen Chance für die Mobilität im Raum Luzern. Die Kosten von 1,7 Milliarden Franken (Preisbasis 2018) für das Projekt Bypass Luzern trägt der Bund. Es ist eine Bauzeit von rund 15 Jahren inklusive Vorbereitungsarbeiten vorgesehen.
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Ergebnisse Testplanung Überdeckung A2 Luzern-Süd

12.01.2024 | Ergebnisse Testplanung Überdeckung A2 Luzern-Süd
Jetzt liegen die Ergebnisse der Testplanung zur offenen Strecke der Autobahn A2 in Kriens vor.
Die Planungsteams schlagen an drei Standorten Überdeckungen vor.
Das Bundesamt für Strassen ASTRA – vertreten durch Direktor Jürg Röthlisberger –, der Kanton
Luzern, die Stadt Kriens und der regionale Entwicklungsträger LuzernPlus haben die Ergebnisse
präsentiert. Die gemeinsam finanzierte Testplanung hat untersucht, wie die Autobahn A2 verträglich in
den Stadtraum integriert werden kann. Statt eine vollständige Einhausung schlagen die
Planungsteams unabhängig voneinander Überdeckungen an drei Standorten vor.
In einer nächsten Phase wird das anzustrebende Zielbild geschärft, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen erarbeitet, die Machbarkeit der Massnahmen rund um die Autobahn geprüft und die
Finanzierung geklärt. Die Ergebnisse der Testplanung können vom 12. bis 26. Januar 2024 in einer
Ausstellung im Krienser Bell-Areal besichtigt werden.
Das Gesamtsystem Bypass befindet sich derzeit in der Bewilligungsphase. Sowohl die Testplanung als
auch die weiteren Arbeiten erfolgen unabhängig vom laufenden Plangenehmigungsverfahren (PGV).
Weitere Informationen:
− Medienmitteilung des Kantons Luzern
− Ergebnisse der Testplanung
− Stadt Kriens -
A2 Bypass Luzern, öffentliche Planauflage

02.06.2020 | A2/A14 Bypass Luzern, öffentliche Planauflage
Das Gesamtsystem Bypass Luzern wird vom 8. Juni bis am 7. Juli 2020 öffentlich aufgelegt. Das Ausführungsprojekt ist im Gelände ausgesteckt.
Vor Luzern treffen bei der Verzweigung Rotsee die Verkehrsströme der nationalen Nord-Süd-Achse A2 sowie der A14 von Zürich–Zug zusammen. Diese überlagern sich auf der Stadtdurchfahrt mit dem regionalen und lokalen Ziel- und Quellverkehr. Bereits heute ist die Kapazitätsgrenze zu den Hauptverkehrszeiten erreicht. Mit der zu erwartenden Verkehrszunahme wird sich die Situation weiter verschärfen. Um diesen Engpass zu beseitigen, wurden Lösungsvarianten auf ihre Machbarkeit und Zweckmässigkeit hin untersucht. Aufgrund der umfangreichen Untersuchungen wird das Gesamtsystem Bypass Luzern als beste Lösung beurteilt.
Im Herbst 2016 wurde das generelle Projekt vom Bundesrat genehmigt. Anfang 2017 ist mit der Erarbeitung des Ausführungsprojektes Bypass Luzern gestartet worden, welches vom 8. Juni bis am 7. Juli 2020 an folgenden Orten öffentlichen aufgelegt sein wird:
Kanton Luzern
Dienststelle Raum und Wirtschaft, Murbacherstrasse 21, 6002 Luzern
Gemeinden
Buchrain Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 18, 6033 Buchrain
Ebikon Gemeindeverwaltung, Riedmattstrasse 14, 6031 Ebikon
Emmen Gemeindeverwaltung, Rüeggisingerstrasse 22, 6021 Emmenbrücke
Hergiswil, Gemeindeverwaltung, Seestrasse 54, 6052 Hergiswil
Horw Gemeindeverwaltung, Gemeindehausplatz 1, 6048 Horw
Kriens Stadtverwaltung, Planungs- und Baudienste, Stadtplatz 1, 6010 Kriens
Luzern Stadtverwaltung, Tiefbauamt, Industriestrasse 6, 6005 Luzern
Rothenburg Gemeindeverwaltung, Stationsstrasse 4, 6023 Rothenburg
Die Planunterlagen sind während der Auflage zusätzlich auf der Homepage des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements des Kantons Luzern einsehbar unter:
https://www.lu.ch/verwaltung/BUWD, Bekanntmachungen und Planauflagen
Kontakt
Esther Widmer, Beauftragte Information und Kommunikation ASTRA, Tel. 058 482 75 06
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A2/A14 Bypass Luzern, Aussteckung des Ausführungsprojekts

03.03.2020 | A2/A14 Bypass Luzern, Aussteckung des Ausführungsprojekts
Das Gesamtsystem Bypass Luzern wird im April 2020 öffentlich aufgelegt. Im Vorfeld wird das Ausführungsprojekt im Gelände ausgesteckt.
Vor Luzern treffen bei der Verzweigung Rotsee die Verkehrsströme der nationalen Nord-Süd-Achse A2 sowie der A14 von Zürich–Zug zusammen. Diese überlagern sich auf der Stadtdurchfahrt mit dem regionalen und lokalen Ziel- und Quellverkehr. Bereits heute ist die Kapazitätsgrenze zu den Hauptverkehrszeiten erreicht. Mit der zu erwartenden Verkehrszunahme wird sich die Situation weiter verschärfen. Um diesen Engpass zu beseitigen, wurde eine grosse Anzahl von Lösungsvarianten auf ihre Machbarkeit und Zweckmässigkeit hin untersucht. Aufgrund der umfangreichen Untersuchungen wird das Gesamtsystem Bypass Luzern als beste Lösung beurteilt.
Im Herbst 2016 wurde das generelle Projekt vom Bundesrat genehmigt. Anfang 2017 ist mit der Erarbeitung des Ausführungsprojektes Bypass Luzern gestartet worden, welches im April 2020 öffentlich aufgelegt wird.
Aussteckung erfolgt ab 9. März 2020
Vor der öffentlichen Planauflage werden die Veränderungen, welche die Realisierung des Gesamtsystems Bypass nach sich ziehen wird, im Gelände sichtbar gemacht. Dies geschieht mit Profilen und Bodenpflöcke. Die Aussteckungsarbeiten beginnen am 9. März 2020 und werden bis Mitte April 2020 dauern.
Kontakt
Esther Widmer, Beauftragte Information und Kommunikation ASTRA, Tel. 058 482 75 06
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Erste Resultate der städtebaulichen Potentialanalyse vorgestellt

01.03.2018 | A2 Gesamtsystem Bypass Luzern, erste Resultate der städtebaulichen Potentialanalyse vorgestellt
Im Rahmen der Vernehmlassung zum generellen Projekt des Gesamtsystems Bypass Luzern hat der Gemeinderat Kriens im Auftrag des Einwohnerrates und in Abstimmung mit dem Komitee «Bypass – so nicht» Rückmeldungen zu verschiedenen Teilgebieten gemacht. Ein zentraler Punkt war die Forderung nach maximaler Eindeckung zwischen dem Portal des Bypass-Tunnels am Sonnenberg und dem Tunnel Schlund.
Das Bundesamt für Strassen (Astra) hat als Bauherrin im generellen Projekt deshalb eine Verlängerung der Fahrbahn-Überdeckung bis zum heute bestehenden Anschluss Kriens auf-genommen. Die Ausgestaltung dieses überdachten Portalbauwerkes wurde mittels eines Projektwettbewerbs ermittelt. Das Siegerprojekt wurde im Herbst 2017 der Krienser Bevölkerung vorgestellt.
Für den verbleibenden Abschnitt der offenen Linienführung zwischen diesem neuen Tunnelportal und dem Nordportal des Tunnels Schlund wird zurzeit eine städtebauliche Potenzialanalyse durchgeführt. Ziel der Analyse ist es, auszuloten, wo und in welcher Form städtebaulich aufwertende Massnahmen entlang der A2 möglich sind. Finanziert wird diese Potentialanalyse je zu gleichen Teilen durch die Gemeinde Kriens, den Kanton Luzern und das Bundesamt für Strassen.
Im Fokus stehen Massnahmen, die das Gebiet aussenräumlich besser vernetzen, Aufenthaltsqualität schaffen und ein gutes Kosten-/Nutzenverhältnis aufweisen. Für die Gemeinde Kriens ist es insbesondere wichtig, dass Massnahmen geprüft werden, welche die Trennwirkung und die Lärmimmissionen der Autobahn reduzieren. Im Rahmen der Analyse sollen auch Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden.
Am 28. Februar 2018 wurden den Vertretern der Parteien, der Einwohnerrats-Fraktionen, des Gewerbes, der Quartiervereine und des Komitees „Bypass – so nicht“ erste Resultate vorgestellt. Informiert wurden Sie von Vertretern des Bundesamts für Strassen, des Kantons Luzern und der Gemeinde Kriens.
Folgende Vorschläge und Feststellungen der städtebaulichen Potentialanalyse wurden vorgestellt:
- Zu den möglichen Massnahmen zählen Vorgaben an die Bebauung entlang der Nationaltrasse sowie punktuelle Überdeckungen. Diese Überdeckungen könnten im Bereich der Arsenalbrücke und beim Nordportal Tunnel Schlund liegen. Sie dienen der Aufwertung der unmittelbar angrenzenden Areale sowie der Verbesserung von querenden Verbindungen.
- Die Finanzierung kann unter anderem über die Mehrwertabschöpfung aus dem zusätzlichen Bebauungspotenzial erfolgen. Als Instrument zur Raumsicherung dient die Richtplanung.
- Wichtig ist aus Sicht der Planer die Tatsache, dass sämtliche Massnahmen vom Projekt Gesamtsystem Bypass Luzern unabhängig sind. Entsprechend wäre auch eine Realisierung vor, während oder nach dem Bau des Bypass-Tunnels möglich.
Bis zum Sommer 2018 werden die Massnahmen vertiefter geprüft. Absicht der involvierten Beteiligten ist es, eine entsprechende Vereinbarung zu erzielen.
Für weitere Informationen
Bundesamt für Strassen ASTRA:
Esther Widmer. Beauftragte Information und Kommunikation, 058 482 75 06
Kanton Luzern, Dienststelle rawi:
Cueneyd Inan, Bereichsleiter Orts- und Regionalplanung, 041 228 51 86
Gemeinde Kriens
Cyrill Wiget, Gemeindepräsident, 041 329 64 60
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Bundesrat konkretisiert Weiterentwicklung Nationalstrassennetz

17.01.2018 | Medienmitteilung
Der Bundesrat Le Conseil fédéral Il Consiglio federale Il Cussegl federal
Bundesrat konkretisiert Weiterentwicklung und Ausbau des Nationalstrassennetzes
Der Bundesrat will bis 2030 auf dem Nationalstrassennetz Erweiterungsprojekte im Umfang von rund 13,474 Milliarden Franken in Angriff nehmen. Diese dienen vor allem dazu, in den städtischen Agglomerationen den Verkehrsfluss und die Verträglichkeit der Autobahnen zu verbessern. Der Bundesrat beantragt dem Parlament nun im Rahmen des Ausbauschritts 2019, für den Bypass Luzern, die Erweiterung des Abschnitts Rotsee-Buchrain, die Engpassbeseitigung im Raum Crissier und die Umfahrung Le Locle die Freigabe und den erforderlichen Ver-pflichtungskredit, wie er an seiner Sitzung vom 17. Januar 2018 beschlossen hat. Die Vorlage geht bis am 30. April 2018 in die Vernehmlassung.
Gemäss den Verkehrsprognosen des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) wer-den ohne Gegenmassnahmen bis 2040 rund 385 Kilometer, also etwa 20 Prozent des schweizerischen Nationalstrassennetzes, regelmässig überlastet sein. Von Staus oder stockendem Verkehr betroffen sind vorab die Abschnitte in den Agglomerationen. Es ist daher nötig, Engpässe gezielt zu beheben.
Dank dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF), welchem Volk und Stände im Februar 2017 zugestimmt haben, ist die Grundlage geschaffen, damit der Bund ausreichend Geld in die Nationalstrassen investieren kann. Umgesetzt wird dies über das Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP Nationalstrassen). Es stellt sicher, dass die Eidgenössischen Räte periodisch über die Kapazitätserweiterungen im Nationalstrassennetz befinden können. Es enthält alle Erweiterungsprojekte, die nötig sind, um die Funktionsfähigkeit der Nationalstrassen langfristig sicherzustellen. Die dringlichen und fortgeschrittenen Projekte sind dem Realisierungshorizont 2030 zugeordnet, die weniger weit fortgeschrittenen dem Realisierungshorizont 2040. Ihr Umfang beläuft sich auf total 28,5 Milliarden Franken.
Im Rahmen des Realisierungshorizonts 2030 sollen Projekte im Umfang von 13,474 Milliarden umgesetzt werden. Sie befinden sich hauptsächlich in den grossstädtischen Räumen sowie auf den verbindenden Hauptachsen – also dort, wo die Probleme am grössten sind. Die mit den Projekten verbundenen Verbesserungen leisten einen wich-2/2
tigen Beitrag zur Aufwertung der städtischen Siedlungsgebiete. Das Parlament beur-teilt alle vier Jahre die Priorisierung und gibt auf Antrag des Bundesrats den Verpflich-tungskredit zur Umsetzung der am weitesten gediehenen Projekte frei.
Ausbauschritt 2019
Mit dem Ausbauschritt 2019 beantragt der Bundesrat einen Kredit von 2,267 Milliarden Franken für die Realisierung des Bypasses Luzern, der Erweiterung des Abschnitts Rotsee-Buchrain, der Engpassbeseitigung im Raum Crissier und der Umfahrung Le Locle. Es ist damit zu rechnen, dass diese vier Vorhaben innerhalb der nächsten vier Jahre baureif werden. Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit der Realisierung dieser vier Projekte deutliche Verbesserungen erzielt werden können.
In den Räumen Crissier und Luzern werden die Engpässe beseitigt. So kann sich das Verkehrsaufkommen vom untergeordneten auf das übergeordnete Strassennetz verlagern, was Siedlungsgebiete entlastet und z.B. auch Platz schafft für Massnahmen zugunsten des Langsamverkehrs. Dies gilt ebenfalls für die Umfahrung Le Locle, mit der eine stark belastete Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr befreit werden kann. Der Bypass Luzern gewährleistet aufgrund der damit entstehenden Netzredundanzen eine höhere Flexibilität bei Ereignissen (z.B. Unfälle) und Instandsetzungsarbeiten.
Grössere Vorhaben
Im Rahmen des Verpflichtungskredites legt der Bundesrat dem Parlament parallel zum STEP, also in der Regel alle vier Jahre, auch sogenannt grössere Vorhaben zur Freigabe vor. Dabei handelt es sich um Ausbauten im Sinne von Anpassungen, die aufgrund ihrer Dimension sowie ihrer Auswirkungen hervorstechen. Aktuell geht es um den Gotthard-Strassentunnel, dessen Sanierung mittels zweiter Tunnelröhre im Februar 2016 vom Stimmvolk gutgeheissen wurde. Dafür beantragt der Bundesrat dem Parlament nun formell im Verpflichtungskredit 2,084 Milliarden Franken. Zusätz-lich beantragt der Bundesrat 300 Millionen Franken für die planerische Konkretisie-rung der übrigen Erweiterungsprojekte inklusive Landerwerb.
Zahlungsrahmen für Betrieb, Unterhalt und Anpassungen
Ebenfalls alle vier Jahre legt das Parlament den Zahlungsrahmen für Betrieb, Unterhalt und Anpassungen des Nationalstrassennetzes fest. Für die Periode 2020 bis 2023 weist der Bundesrat einen Bedarf von insgesamt 8,156 Milliarden Franken aus. Davon entfallen jährlich zwischen 432 und 454 Millionen Franken auf Betrieb und Sicherheit des Nationalstrassennetzes. Für die Erhaltung und technische Anlagen entstehen jähr-liche Kosten von 1,102 bis 1,150 Milliarden Franken. Aufgrund rechtlicher Vorschriften, Normen und Richtlinien und baulicher Ergänzungen an der bestehenden Infrastruktur kommen jährliche Kosten von 617 bis 737 Millionen Franken dazu.
Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags voraussichtlich erst 2024
Das Parlament hat im Rahmen des NAF beschlossen, den Mineralölsteuerzuschlag um vier Rappen pro Liter zu erhöhen, um den steigenden Finanzbedarf zu decken. Die Erhöhung erfolgt allerdings nicht auf Vorrat, sondern erst wenn der Bestand des NAF unter die kritische Grenze von 500 Millionen Franken fällt. Neuste Berechnungen zei-gen, dass dies frühestens 2024 angezeigt ist.
Für Rückfragen: Bundesamt für Strassen ASTRA
Mediendienst 058 464 14 91
Verantwortliches Departement: UVEK
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Bundesart genehmigt generelles Projekt Gesamtsystem Bypass Luzern

16.11.2016 | Medienmitteilung
Der Bundesrat Le Conseil fédéral Il Consiglio federale Il Cussegl federal
Bundesrat genehmigt generelles Projekt Gesamtsystem Bypass Luzern
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. November 2016 dem generellen Projekt zum Gesamtsystem Bypass Luzern zugestimmt. Der Engpass im Nationalstrassennetz im Raum Luzern wird mit einem Ausbau der Autobahn A14 von vier auf sechs Spuren zwischen der Verzweigung Rotsee und dem Anschluss Buchrain sowie einem neuen Tunnel mit zwei zweispurigen Röhren zwischen der Verzweigung Rotsee und dem Anschluss Luzern-Kriens behoben. Im bestehenden Tunnel Spier auf der A2 zwischen den Anschlüssen Luzern-Horw und Hergiswil werden drei Fahrspuren pro Fahrtrichtung dem Verkehr zur Verfügung gestellt. Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 1,7 Milliarden Franken.
Auf den Autobahnen A14 und A2 im Raum Luzern überlagern sich der Transit- und der Agglomerationsverkehr. Die betroffenen Autobahnabschnitte sind heute dadurch oft überlastet. Das Gesamtsystem Bypass Luzern, das durch den Bund geplant und finanziert wird, löst dieses Kapazitätsproblem. Es besteht aus vier Teilprojekten. Dazu gehören der Ausbau Nord mit der Erweiterung der Autobahn zwischen der Verzweigung Rotsee und dem Anschluss Buchrain von vier auf sechs Spuren, der neue Tunnel mit zwei zweispurigen Röhren (Bypass), der heu-tige Cityring mit den Tunneln Reussport und Sonnenberg, der künftig als Stadtautobahn die-nen wird, sowie die Ergänzung Süd, wo künftig drei Fahrspuren pro Fahrtrichtung zur Verfügung stehen werden. Beim Anschluss Luzern-Kriens wird das Lärmschutzbauwerk verlängert.
In Zukunft wird zwischen den Verzweigungen Rotsee und Luzern eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h signalisiert werden. Dadurch wird die Verkehrssicherheit erhöht.
Parallel zum Bypass Luzern plant der Kanton Luzern die Spange Nord als zusätzliche städti-sche Hauptverkehrsachse, welche den Verkehr im neuen Anschluss Lochhof auf den Cityring lenken wird. Dank der Verlegung des Verkehrs auf die Spange Nord und die Stadtautobahn entsteht im Stadtzentrum von Luzern Raum für durchgehende Busspuren von Kriens Kup-ferhammer bis zum Luzernerhof. Die Spange Nord erhöht den Nutzen des Bypasses Luzern. 2/2
Die Bauzeit für das Gesamtsystem Bypass Luzern beträgt rund 10 Jahre. Der Baubeginn ist für 2025 geplant. Er ist abhängig von den notwendigen Bewilligungen sowie der Priorisierung der Engpassbeseitigungsprojekte durch das Parlament. Dabei wird der Fortgang des kantonalen Projekts Spange Nord berücksichtigt. Die Kosten der vom Bund geplanten Projekte belaufen sich auf insgesamt rund 1,7 Milliarden Franken. Voraussetzung für deren Realisierung ist eine ausreichende Finanzierung im Rahmen der NAF-Vorlage.
Für Rückfragen: Mediendienst Bundesamt für Strassen
058 464 14 91; info@astra.admin.ch
Verantwortliches Departement: UVEK
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Abschluss des generellen Projekts und weiteres Vorgehen

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA Infrastrukturfiliale Zofingen
05.05.2014 | Medienmitteilung
A2/A14 Gesamtsystem Bypass Luzern, Abschluss des generellen Projekts und weiteres Vorgehen
Das Hochleistungsstrassennetz in der Agglomeration Luzern stösst an seine Grenzen. Seit 2011 erarbeitet deshalb das Bundesamt für Strassen in enger Zusammenarbeit mit Vertretern des Kantons Luzern und der betroffenen Gemeinden das generelle Projekt Gesamtsystem Bypass Luzern. Dieses wurde von den Verantwortlichen am Montagabend den Vertretern der Kantone Luzern, Nidwalden und Obwalden, der Agglome-rationsgemeinden von Luzern, der politischen Parteien, Quartiervereine, verschiedener Kommissionen und Verbände vorgestellt.
Die geladene Gäste im Südpol Kries wurden am Montagabend umfassend über den Stand der Projektierung des Gesamtsystems Bypass Luzern im Südpol Kriens informiert. Über die Strategie des Bundes zur Engpassbeseitigung auf den Nationalstrassen und die künftige Finanzierung mit dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds informierte Jürg Röthlisberger, stellvertretender Direktor des Bundesamts für Strassen ASTRA. Damit stellte er das Gesamtsystem Bypass Luzern in einen gesamtschweizerischen Kontext.
Die Planungsgeschichte, Ziele, Inhalte und Realisierungsetappen des Projekts Gesamtsystem Bypass Luzern zeigte Thomas Kloth, Gesamtprojektleiter, ASTRA-Infrastrukturfiliale Zofingen, auf. Ziel des Gesamtsystems Bypass Luzern ist der Kapazitätsausbau zur Sicherung der zukünftigen Funktionalität und damit die Beseitigung des Engpasses auf der Autobahn A2/A14. Im weiteren wird die Funktionalität der Anschlüsse an die Nationalstrasse sichergestellt und es steht eine Redundanzachse im Ereignisfall und für die Unterhaltsarbeiten zur Verfügung. Die Realisierung des Gesamtsystems Bypass Luzern wird zudem die Stadtautobahn und das Stadtzentrum entlasten. Nur dadurch kann der öffentliche Verkehr und der Langsamverkehr in der Agglomeration Luzern nachhaltig gefördert werden. Der Bypass und die Spange Nord können ihren Nutzen nur bei einer koordinierten Planung und Umsetzung entfalten, betonte Thomas Kloth.
Beginn der Vernehmlassung im Juli 2014
Auf grosses Interesse stiess das von Thomas Kloth präsentierte weitere Vorgehen:
• Juli 2014: Beginn der Vernehmlassung GP Bypass Luzern und Vorprojekt Spange Nord bei den kantonalen Fachstellen und betroffenen Gemeinden
• 30. September 2014: Abgabe der Stellungnahme zum GP Bypass Luzern und zum Vorprojekt Spange Nord
• Dezember 2014: Auswertung der Stellungnahme durch das ASTRA
• Januar 2015: Einreichen des GP-Dossiers Bypass Luzern ans UVEK
• 2015: Antragstellung an den Bundesrat
• Nach der Genehmigung des GP Bypass Luzern durch den Bundesrat kann ca. 2016 mit der Arbeit am Ausführungsprojekt begonnen werden
Das kantonale Vorprojekt zur Spange Nord und zu den Massnahmen für den öffentlichen Verkehr sei abgeschlossen, erläuterte Rolf Bättig, Kantonsingenieur Kanton Luzern. Er zeigte in seinem Referat auf, dass dank der Spange Nord das Luzerner Stadtzentrum vom motorisierten Verkehr entlastet und der öffentliche Verkehr gefördert werden können (siehe separate Medienmitteilung des Kantons Luzern).
Adrian Borgula, Stadtrat Luzern, bezeichnete das Projekt Gesamtsystem Bypass Luzern als einen Meilenstein in der Mobilitätsstrategie der Stadt. Der Bypass leiste einen zentralen Bei-trag, damit Luzern auch in Zukunft attraktiv und für alle sicher und zuverlässig erreichbar sei.
Als Generationenprojekte bezeichnete Robert Küng, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements des Kantons Luzern den Bypass und die Spange Nord. Die Planung für den Ausbau der Nationalstrasse seit in enger Abstimmung mit dem Agglomerationsprogramm Luzern erfolgt. Die Regierung des Kantons Luzern sei überzeugt, dass damit die Leistungsfähigkeit der Strassen sichergestellt, die Stadt Luzern vom Verkehr entlastet und der öffentlichen Verkehr wirksam gefördert werden können.
Kontakt
Esther Widmer, Beauftragte Information und Kommunikation ASTRA, Tel. 062 745 75 06